begleitetes Fahren BF17
Führerschein mit 17? - Bei uns kein Problem!
Die Antragstellung für das “Begleitete Fahren ab 17” muss im Beisein der Eltern (d. h. zumindest eines Erziehungsberechtigten) erfolgen. Für das Beantragen von BF 17 entstehen zusätzliche Kosten, zum einen 7,70 € für die Prüfbescheinigung. Darüber hinaus wird für das Eintragen von Begleitpersonen 8,40 € berechnet (pro Person, die eingetragen wird).Ausbildung und Prüfung laufen genauso wie bei einem Führerschein ab 18 ab. Nach bestandener Prüfung und der Erteilung der Fahrerlaubnis darf der Inhaber ein Fahrzeug nur dann führen, wenn er sich dabei in Begleitung einer dazu berechtigten Person befindet. Es können mehrere Begleitpersonen (auch im Nachhinein, jedoch nur mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten) eingetragen werden.
Diese Voraussetzungen muss die Begleitperson erfüllen:
- Sie muss das 30. Lebensjahr vollendet haben.
- Sie muss vorher schriftlich ihre Zustimmung dazu erteilen, als Begleitperson für den betreffenden Fahrerlaubnisinhaber zu fungieren, und sie muss ebenfalls schriftlich ihre Kenntnis der Voraussetzungen und Anforderungen für Begleitpersonen bescheinigen.
- Sie muss rechtskräftig seit mindestens fünf Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B sein. Dieser Führerschein muss während der Fahrt mitgeführt werden und ist den zur Überwachung des Straßenverkehrs berechtigten Personen auf Verlangen auszuhändigen.
- Sie darf zum Zeitpunkt der Erteilung der Prüfungsbescheinigung im Verkehrszentralregister in Flensburg mit nicht mehr als 1 Punkt belastet sein.
- Sie darf während der Fahrten nicht mehr als 0,5 % Alkohol im Blut haben und unter keinem Einfluss anderer Drogen stehen.
Die Ausbildung für das “Begleitete Fahren ab 17” kann mit 16,5 Jahren beginnen.
Die Theorieprüfung darf frühestens 3 Monate vor Vollendung des 17. Lebensjahres stattfinden und die praktische Prüfung darf frühestens 1 Monat vor Vollendung des 17. Lebensjahres abgelegt werden.
Nach bestandener Prüfung wird dem Fahrschüler eine Prüfbescheinigung mit der Auflage der Begleitung ausgehändigt. Diese ist in Deutschland und in Österreich gültig. Der Personalausweis ist zusätzlich während der Fahrt immer mitzuführen. Am Tag der Aushändigung beginnt auch die 2-jährige Probezeit.
Mit Vollendung des 18. Lebensjahres wird die unbeschränkte Fahrerlaubnis erteilt und der EU-Kartenführerschein wird ausgehändigt. Die Prüfbescheinigung ist dann noch maximal drei Monate gültig, auch ohne Begleitperson, aber immer noch in Verbindung mit dem Personalausweis.